Der Verkäufer ist für Warenmängel verantwortlich und der Käufer ist verpflichtet, die Reklamation unverzüglich bei dem Verkäufer laut gültiger Reklamationsordnung auszuüben.
Auf Reklamationsausführung bezieht sich gültige Reklamationsordnung. Mit der Absendung oder Bestätigung der Bestellung bestätigt der Käufer dem Verkäufer, dass er ordentlich über Bedingungen und Verfahren der Warenreklamation informiert wurde, einschließlich der Angaben darüber, wo die Reklamation ausgeübt werden kann, und über Leistung der Garantie-Reparaturen gemäß V. § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 250/2007 des Gesetzblattes über Verbraucherschutz und über Änderung des Gesetzes des Slowakischen Nationalrat Nr.72/1990 der Sammlung über Verstoße in der Fassung späterer Vorschriften (weiter nur als "Gesetz") damit, dass die Reklamation bei
mit der Sitz: Staré Hory
976 02 Staré Hory
Slowakische Republik
IdNr: 47 757 370
UStIdNr.: 2024100397
eingetragen in: Handelsregister des Bezirksgerichts Banská Bystrica,
Abt. Sro (GmbH), Register-Nr.: 26914/S
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Die Reklamationsordnung bezieht sich auf Waren, die der Käufer vom Verkäufer in e-Shop auf Internetseite des Geschäfts des Verkäufers gekauft hat, sowie auf Waren, die im Geschäftsbetrieb gekauft wurden.
Die Reklamationsordnung in dieser Form ist für alle Geschäftsfälle gültig, sofern andere Garantiebedingungen vertraglich vereinbart werden.
Der Käufer hat Recht, die Gewährleistung beim Verkäufer nur auf solches Ware geltend zu machen, das Mängel verursacht durch den Verkäufer, den Lieferant oder den Hersteller aufweist, auf das sich die Gewährleistung bezieht und das vom Verkäufer gekauft wurde.
Der Käufer ist verpflichtet, glich bei Übernahme der Ware eine Besichtigung der Ware durchzuführen. In anderem Fall, kann er die Ansprüche aus den bei der Besichtigung festgestellten Mängeln nur dann erheben, wenn er beweist, dass die Ware diese Mängel schon in der Zeit der Übernahme hatte.
Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde nach der Vorlegung der Ware einschließlich des Zubehörs, der Dokumentation und der Anweisung dem berechtigten Verkäufersvertreter zusammen mit Originalverpackung der Ware, mit dem Gewährsschein und dem Zahlungsbeleg, Anspruch auf kostenlose Mängelnachbesserung.
Weist die Ware Mängel auf, hat der Kunde das Recht auf Reklamationsvorbringen im Betriebsstätte des Verkäufers gemäß V. § 18 Abs. 2 Gesetztes in der Weise, dass er die Ware auf der Sitz der Gesellschaft des Verkäufers auf eigene Kosten abgibt, füllt das Formular für Reklamationsvorbringen aus und gibt dieses dem Verkäufer ab. Die Form des Formulars bestimmt der Verkäufer und dessen Vorlage platziert er auf die Internetseite des Verkäufers oder im Geschäftsbetrieb. Der Käufer ist verpflichtet, im Formular genau die Art und Umfang der Mängel auf der Ware zu kennzeichnen. Der Kunde hat Recht auf Reklamationsvorbringen auch bei der Person, die durch den Hersteller der Ware zum Durchführen der Garantie-Reparaturen (weiter nur "berichtigte Person") berichtigt ist. Die Liste der berichtigten Personen ist im Gewährsschein angeführt, oder sendet der Verkäufer dem Käufer die Liste auf sein eigenes Ersuchen. Reklamationsverfahren der Ware, das dem Verkäufer objektiv abgegeben werden kann, beginnt mit dem Tag, wenn alle folgende Bedingungen erfüllt werden:
Beginn des Reklamationsverfahrens ist zugleich der Tag des Reklamationsvorbringens. Reklamierte Ware muss an den Sitz des Verkäufers abgegeben werden, sofern es der Verkäufer oder berichtigte Person nicht anders bestimmt (z. B. die Ware direkt der berechtigten Person zu befördern).
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation in jeder Betriebsstelle anzunehmen, in der die Reklamationsannahme möglich ist, d.h. am Sitz oder bei berechtigten Person gemäß VO. § 18 Abs. 2 des Gesetzes.
Am Ort bestimmt nachdem Punkt 1.9 dieses Reklamationsordnung ist der Verkäufer verpflichtet, zur Reklamationsannahme die Anwesenheit einer Person zu versichern, die zur Reklamationserledigung gemäß VO. § 18 Abs. 3 des Gesetzes berechtigt ist.
Der Käufer ist verpflichtet, Warenmängel beim Verkäufer unverzüglich zu reklamieren, anders erlischt dem Käufer das Recht auf kostenlose Mängelnachbesserung gegenüber dem Verkäufer.
Der Verkäufer oder berechtigte Person erstellt dem Käufer eine Bescheinigung über Reklamationsausübung der Ware in entsprechender Form, welche der Verkäufer bestimmt, in der der Verkäufer genau die Warenmängel markiert, und dem Käufer über seinen Rechten belehrt, die ihm aus VO. § 622 und VO. § 623 BGB folgen. Ist die Reklamation mittels Fernkommunikationsmitteln ausgeübt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Bescheinigung über Reklamationsausübung sofort abzugeben; ist die sofortige Abgabe der Bescheinigung nicht möglich, muss diese unverzüglich abgegeben werden, spätestens aber zusammen mit dem Beleg über Reklamationserledigung; der Beleg über Reklamationserledigung muss nicht abgegeben werden, ob der Käufer, die Möglichkeit hat, die Reklamationsausübung anders zu beweisen.
Aufgrund der Entscheidung des Käufers, die er aus seinen Rechten gemäß VO. § 622 und VO. § 623 BGB ausübt ist der Verkäufer oder berechtigte Person verpflichtet, die Art der Reklamationserledigung gemäß VO. § 2 Lit. m) des Gesetzes sofort bestimmen, in komplizierten Fällen bis 3 Tagen nach dem Beginn der Reklamationsverfahren, in begründeten Fällen, v.a. ob komplizierte technische Auswertung der Ware verlangt wird, bis 30 Tagen nach dem Tag des Beginns des Reklamationsverfahrens. Nach der Bestimmung der Art der Reklamationserledigung erledigt der Verkäufer oder berechtigte Person die Reklamation sofort, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden. Die Reklamationserledigung kann aber nicht länger als 30 Tagen nach dem Tag der Reklamationsausübung dauern. Nach dem Fristablauf für Reklamationserledigung hat der Verbraucher das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder das Recht auf Ersatz der Ware gegen Neue. Über Reklamationsergebnis wird der Käufer unverzüglich nach der Entscheidung über Reklamationsberechtigung per E-Mail informiert.
Hat der Käufer die Reklamation während der ersten 12 Monate seit dem Abschluss des Kaufvertrags ausgeübt, kann der Verkäufer die Reklamation mit der Ablehnung nur aufgrund des Ausdrucks einer Sachverständigen oder aufgrund der Abgabe der Stellungnahme einer autorisierten, notifizierten oder akkreditierten Person oder der Stellungnahme der berechtigten Person (weiter nur “Begutachtung der Ware“) erledigen. Unabhängig von Begutachtungsergebnis kann der Verkäufer vom Käufer die Erstattung der Kosten für Warenbegutachtung oder für andere damit zusammenhängenden Kosten nicht verlangen.
Hat der Käufer die Warenreklamation nach 12 Monaten seit dem Abschluss des Kaufvertrags ausgeübt und der Verkäufer hat sie abgelehnt, ist die Person, die die Reklamation erledigt hat, verpflichtet, in dem Beleg über Reklamationserledigung anzuführen, wem der Verkäufer die Ware zur Begutachtung einsenden kann. Sendet der Käufer die Ware zur Begutachtung der berechtigten Person, die im Beleg über Reklamationserledigung angeführt ist, ein, so trägt der Verkäufer die Kosten auf Begutachtung sowie alle andere damit zusammenhängende zweckmäßig aufgewandte Kosten, unabhängig von Begutachtungsergebnis. Beweist der Käufer mit Begutachtung Verkäufers Verantwortlichkeit für reklamierte, kann er die Reklamation nochmals ausüben, während der Ausübung der Warenbegutachtung läuft die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer innerhalb von 14 Tage nach dem Tag der wiederausgeübter Reklamation alle Kosten für Warenbegutachtung sowie alle andere damit zusammenhängende zweckmäßig aufgewandte Kosten zu erstatten. Die wiederausgeübte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.
Der Käufer hat kein Anspruch auf Ausübung der Gewährleistung für Mängel, auf die ihm der Verkäufer in der Zeit des Vertragsabschlusses verwiesen hat, oder über die er unter Berücksichtigung der Umstände, unter den der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, wissen musste.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die mangelhafte Ware für eine andere ähnliche Ware mit ähnlichen technischen Daten zu ersetzen.
Der Anspruch des Käufer auf Reklamationsausübung gegenüber dem Verkäufer erlischt:
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu erledigen und das Reklamationsverfahren mit einer aus folgenden Weisen zu beenden:
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer einen schriftlichen Beleg über die Art der Bestimmung der Reklamationserledigungsart und über Reklamationserledigung spätestens bis 30 Tagen nach dem Tag der Reklamationsausübung über den Betreiber für Post- und Kurier- oder Zustelldiensten, oder per E-Mail.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate seit dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrags, ob für konkrete Fälle nicht andere Gewährleistungsfrist bestimmt wird, und sie läuft ab dem Tag der Warenübernahme und der Bestätigung notwendiger Dokumente, die mit der Ware zusammenhängen, durch berechtigte Person. Bei Großhandel-Abnahme gilt eine 6-monatige Gewährleistungsfrist, ob nicht anders vereinbart wurde. Das gilt nicht in Fällen des Verkaufs der schon abgenutzten Ware. In solchen Fällen ist die Gewährleistungsfrist bei Verbraucherverträgen 12 Monate, der Verkäufer haftet aber für die durch Gebrauch oder Abnutzung der Ware entstandenen Mängel nicht.
Die Gewährleistungsfrist wird um die Zeit verlängert, in der der Käufer die Ware aus Grund deren Garantie-Reparatur nicht benutzen konnte.
Im Falle des Warenersatzes gegen Neue erhält der Käufer einen Beleg, auf dem die Ersatzware angeführt wird, und die eventuellen weiteren Reklamationen werden aufgrund des ursprünglichen Lieferscheins und diesen Reklamationsbeleg ausgeübt. Im Falle des Warenersatzes gegen Neue wird die Gewährleistungsfrist wieder ab Übernahme der neuen Ware beginnen, gilt aber nur für die neue Ware.
Alle rechtmäßig ausgeübten Garantie-Reparaturen sind kostenlos.
Geht es um behebbaren Mängel, wird die Reklamation abhängig von der Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 13. dieser AGB folgenderweise erledigt:
Geht es um unbehebbaren oder mehrmals wiederholten behebbaren Mangel, oder um größere Menge verschiedenen behebbaren Mängel, oder um Mängel, die im properen Gebrauch der Ware behindern, so erledigt der Verkäufer abhängig von der Entscheidung des Käufers gemäß Punkt 13. dieser AGB die Reklamation folgenderweise:
Reklamationsausübung bezieht sich nur auf die im Formular zur Reklamationsausübung angeführten Mängel.
Für Reklamationszwecke wird für einen mehrmals wiederholten behebbaren Mangel das Vorkommen von behebbaren Mängel mehr als zweimal gehalten.
Für Reklamationszwecke wird für größere Menge verschiedener behebbarer Mängel das Vorkommen von mehr als drei unterschiedlicher behebbarer Mängel gleichzeitig gehalten.
Für Reklamationszwecke wird für die Zeit, die für solche gehalten ist, währen die der Käufer die Ware nicht proper gebrauchen kann, die Zeit gehalten, während die der Käufer nach dem Kaufvertragsabschluss die Ware wegen Mängel auf Ware insgesamt mehr als 180 Tage gebrauchen kann.